Sie haben vom Amtsarzt eine Zuweisung zur Verkehrsmedizinischen bzw. Fachärztlichen Stellungnahme nach §13 bzw. §14 des FSG erhalten:
- §13 – Psychiatrische Erkrankungen
Entweder ist eine solche Erkrankung bereits bekannt, oder es wird ein Verdacht seitens des Amtsarztes geäußert. - §14 – Alkohol-, Sucht- und Arzneimittel
Es besteht ein bekanntes Problem, sie wurden unter Substanzeinfluss beim Lenken eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angehalten, oder es besteht der Verdacht seitens des Amtsarztes.