Verkehrsmedizinische Untersuchung nach dem Führerscheingesetz (Führerscheinuntersuchung)

Sie haben vom Amtsarzt eine Zuweisung zur Verkehrsmedizinischen bzw. Fachärztlichen Stellungnahme nach §13 bzw. §14 des FSG erhalten:

  • §13 – Psychiatrische Erkrankungen
    Entweder ist eine solche Erkrankung bereits bekannt, oder es wird ein Verdacht seitens des Amtsarztes geäußert.
  • §14 – Alkohol-, Sucht- und Arzneimittel
    Es besteht ein bekanntes Problem, sie wurden unter Substanzeinfluss beim Lenken eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angehalten, oder es besteht der Verdacht seitens des Amtsarztes.

Was passiert bzw. wie gehen wir vor?

  • Sie vereinbaren einen Termin bei meiner Assistentin.
  • Die Zuweisung des Amtsarztes bitte mitbringen.
  • Eventuell sind weitere Befunde für die Untersuchung nötig.
  • Nach der Untersuchung, wenn alle nötigen Ergebnisse und Befunde vorliegen, erstelle ich die Stellungnahme.